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Schulpflegschaft

Eltern am Neuen Gymnasium Bochum

Wir wünschen uns für unsere Kinder nicht nur eine erfolgreiche und umfassende Ausbildung, sondern auch eine glückliche Zeit in der Schule. Wir erwarten, dass sie ihren Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert und gefordert werden und dass sie zum selbstständigen und verantwortungsbewussten Handeln motiviert werden.

Als Eltern können wir viel zum Erfolg unserer Kinder beitragen, indem wir den Kontakt zur Schule pflegen, uns für die Belange unserer Kinder einsetzen und am schulischen Leben teilnehmen. Das ist auf ganz vielfältige Art und Weise möglich und am Neuen Gymnasium auch ausdrücklich erwünscht.
So können wir Konzerte, Theateraufführungen, Vorträge, Projektvorstellungen, Schulfeste und andere Veranstaltungen am NGB besuchen und diese häufig auch mitgestalten. Wir erleben dadurch nicht nur wie kreativ und produktiv die Schüler unserer Schule sind, sondern zeigen unseren Kindern, dass wir uns für ihr schulisches Leben interessieren und werden auch selber Teil der Schulgemeinde.

Eine weitere Möglichkeit sich am Schulleben zu beteiligen ist unser Schülercafé, das von Eltern getragen wird. Ihre Mitarbeit ist jederzeit, sowohl regelmäßig als auch sporadisch, sehr willkommen und eine gute Möglichkeit den schulischen Alltag der Kinder zu erleben.
Auch durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit im Förderverein können wir das Schulleben aktiv mitgestalten.

Am NGB wird viel Wert darauf gelegt, dass wir Eltern an der Schulentwicklung beteiligt sind. Die Entwicklung neuer und die Evaluation vorhandener Konzepte oder Programme entstehen in Arbeitsgruppen bestehend aus Schülern, Lehrern und Elternvertretern; die Zusammenarbeit erleben wir dabei immer als vertrauensvoll und konstruktiv.
Die erarbeiteten Entwürfe werden anschließend in den jeweiligen Mitwirkungsgremien vorgestellt um eine hohe Transparenz und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Nachdem alle Mitwirkungsgremien die Möglichkeit hatten sich zu den Entwürfen zu äußern, werden sie in der Schulkonferenz beschlossen.

Sollten sie darüber hinaus Anregungen oder Fragen haben, können Eltern sich jederzeit an die Elternvertreter, Klassen- oder Schulpflegschaftsvorsitzende, wenden, die sie auch im Dialog mit Lehrern und Schulleitung unterstützen, wenn sie es wünschen.
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden stehen in engem Kontakt mit der Schulleitung, die immer ein offenes Ohr für die Eltern hat. So können die Bedürfnisse der Eltern nicht nur in den Schulpflegschaftssitzungen, sondern auch zeitnah mit der Schulleitung besprochen werden.

Die Mitwirkungsgremien im Einzelnen:

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern einer Klasse. Sie wird über Angelegenheiten der Klasse und der Schule informiert und kann darüber beraten. Die Klassenpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese nehmen an den Schulpflegschaftssitzungen und mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.
Besteht kein Klassenverband bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft.


Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und anderen Mitwirkungsgremien. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter. An den Schulpflegschaftssitzungen können auch ihre Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter sowie Elternvertreter für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.

Informationen der Schulpflegschaft erhalten Sie auch auf der Homepage der Schulpflegschaft: https://elterninfo.werkbank.de/


Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten und entscheidet insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit sowie zur Leistungsbewertung. Die Elternvertreter können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen.


Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium und berät und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie setzt sich aus je 6 Vertretern der Lehrer, Schüler und Eltern zusammen.

 


 

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