europaschule

ZunkunftsschuleNRW

dslogo

Stempel 2023 ES.web

ksw logo17k

freie Marke Bochum Rot rgb

Europa Banner2014k

Kooperationsschule mcs

Erster Schultag


Liebe Eltern,
am Mittwoch ist es endlich so weit: für Ihre Kinder beginnt die hoffentlich erlebnis- wie erfolgreiche Zeit am NGB. Da für die Aula leider bereits mit den 150 Kindern die Personenbegrenzung unter den aktuellen Corona-Bedingungen erreicht ist, werden wir – sollte es nicht regnen - alle neuen Schülerinnen und Schüler auf der Südseite des Schulgebäudes (Parkplatz) begrüßen. Wir treffen uns dort um 10 Uhr.
Es findet Präsenzunterricht in Klassenstärke statt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Für den Schulstart gilt:
1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. An den drei Kennenlerntagen in der ersten Woche (18.-20. August 2021) findet noch kein Unterricht nach Stundenplan statt. Der erste Schultag endet für alle fünften Klassen um 13:00h. Der Unterricht in allen Fächern gemäß der Stundentafel in vollem Umfang wird ab dem 23. August 2021 erteilt.
2. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schule, nicht dagegen im Freien. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.
3. Im Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann ohne Maske uneingeschränkt stattfinden.
4. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung findet ab dem ersten Schultag statt. Auch die Mensa ist für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ab dem 18.08.2021 mit dem bisher vorgelegten Hygienekonzept geöffnet.
5. Für alle Schülerinnen und Schüler ohne nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind gemäß § 1 Abs. 2 b Coronabetreuungsverordnung auch im Schuljahr 2021/22 bis auf Weiteres wöchentlich zwei Tests in der Schule verpflichtend durchzuführen. Das NGB startet mit der Testung am ersten Schultag. Für nachweislich vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler besteht dagegen keine Testpflicht, jedoch eine Nachweispflicht. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt hierzu: Eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Dieses wir insbesondere für den ersten Schultag empfohlen.  
 
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Start.
 
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Eberwein                           Helene Worms-Eichelsbacher
Erprobungsstufenkoordinator    Erprobungsstufenkoordinatorin


 

bewegliche Ferientage

  • 10.05.2024
  • 31.05.2024
  • 28.02.2025
  • 03.03.2025
  • 06.06.2025
  • 20.06.2025

pädagogische Tage (unterrichtsfrei)

  • 14.02.2024
  • 28.10.2024
  • 04.03.2025
  • 27.10.2025
zurück | nach oben | Startseite | Impressum