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Hausordnung

Unsere Schule ist ein Lebens- und Arbeitsraum, in dem sich alle Mitglieder der Schulgemeinde wohlfühlen sollen. Deshalb ist es selbstverständlich, aufeinander Rücksicht zu nehmen, auf eigene und fremde Dinge zu achten und sorgsam mit dem Gebäude, seinen Einrichtungen und dem Schulgelände umzugehen.

1. Schulgelände (Gebäude und Außenbereich)

1. Das Gebäude des Neuen Gymnasiums Bochum ist ab 7.15 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.

2. Das Befahren des Schulgeländes ist wegen der Unfallgefahr mit Fahrzeugen jeder Art und auch mit Skateboards, Kickboards, Inlinern, Rollschuhen etc. nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Geräte, die von der Schule ausgeliehen oder für das Befahren auf dem Schulgelände freigegeben wurden.

3. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinde dürfen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude keine Fotos gemacht und weder Film- noch Tonmitschnitte hergestellt werden. (Ausnahmen können von der Schulleitung und von anwesenden Lehrkräften gestattet werden.)
Mitgeführte Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und unter Verschluss gehalten werden. In den großen Pausen und Freistunden dürfen sie, soweit damit nicht gegen die oben genannten Einschränkungen verstoßen wird, leise in Betrieb genommen werden, unter der Bedingung, dass andere nicht gestört werden.
Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch geahndet. Die Geräte werden in diesen Fällen von den Lehrkräften eingezogen und können im Sekretariat nur von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unter Erteilung einer Empfangsbestätigung abgeholt werden. Nach Einzug eines elektronischen Gerätes und in Notfällen können die Schülerinnen und Schüler ihre Eltern über das Sekretariat erreichen.

4. In den Pausen und in den Freistunden dürfen die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler das Schulgelände verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unterstehen auch in den Pausen und Freistunden der Aufsichtspflicht und dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
Ausnahme: Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 kann die Schulleitung auf Antrag der Eltern (Formular im Sekretariat) gestatten, das Schulgelände in der Mittagspause und in den Freistunden zu verlassen. Eine Kopie dieses Formulars muss von den Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.

5. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist wie in allen öffentlichen Gebäuden verboten.  

 

2. Unterrichts- und Pausenzeiten des Neuen Gymnasiums Bochum

Stunde von bis
1. 08:15 09:00
2. 09:05 09:50
Pause 09:50 10:05
3. 10:05 10:50
4. 10:55 11:40
Pause 11:40 11:55
5. 11:55 12:40
6. 12:45 13:30
7. 13:45 14:30
8. 14:35 15:20
9. 15:25 16:10
10. 16:10 16:55
11. 16:55 17:40

 

3. Schulgebäude

1. Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in Unterrichtsräumen aufhalten. Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die Räume leer, sauber und verschlossen sind, wenn sie die Räume verlassen.

2. Die Schülerinnen und Schüler erwarten die Lehrkraft vor ihren Unterrichtsräumen. Ist ein Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dieses im Sekretariat. Während der Wartezeit verhält sich die Klasse angemessen und rücksichtsvoll. Über Vertretungen informieren die Monitore im Eingangsbereich.

3. Die Unterrichtsräume und Flure sind ordentlich zu hinterlassen, dabei ist jeder einzelne für die Sauberkeit mitverantwortlich.

4. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, der Raum wird besenrein hinterlassen und von der Lehrkraft verschlossen.

5. Zum Unterricht dürfen nur Gegenstände mitgebracht werden, die das Schulleben nicht stören oder gefährden.

6. Das Selbstlernzentrum ist ein Arbeitsraum, der Schülerinnen und Schülern gemäß Nutzungsvereinbarung in Freistunden zur Verfügung steht. Nutzer haben sich so zu verhalten, dass alle ungestört arbeiten können.  

 

4. Pausen

1. In den 15-Minuten-Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume. Zum Aufenthalt steht der Gebäudeteil A zur Verfügung. Der Gebäudeteil B darf nur in begründeten Fällen betreten werden. (Raumplan NGB)

2. Im Schulgebäude verhalten sich alle rücksichtsvoll: störende Lautstärke vor Unterrichtsräumen, Rennen und Toben sind verboten.

3. Warmes Essen und Salate dürfen im Schulgebäude nur im Erdgeschoss des Gebäudeteils A - vorrangig in der Mensa - verzehrt werden.

4. Bei Regenpausen, die durch Lautsprecherdurchsage bekanntgegeben werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude. Ihnen steht der Gebäudeteil A zum Aufenthalt zur Verfügung. Es entfällt die Aufsicht im Außenbereich, und die Fluraufsichten im Erdgeschoss werden verstärkt. Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler auch bei starkem Schneefall und Glatteis wegen der erhöhten Unfallgefahr.

5. Im Außenbereich darf während der Pausen mit Softbällen oder von der Schule ausgeliehenen Geräten gespielt werden, sofern sich alle Spielenden fair verhalten. Gefährliche Spiele wie Schneeballwerfen oder das Anlegen von Schlinderbahnen sind nicht erlaubt.

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